Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte bedeutet für die Versicherten keinen zusätzlichen Verpflichtungen oder finanziellen Aufwände. Somit ändert sich für den Patienten am Ablauf des Arztbesuches nichts und die Krankenkasse kümmert sich vollständig um den Austausch der E Card. Doch nicht jeder Versicherte ist mit der Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte einverstanden, so klagt im jüngsten Fall ein bei der Bergischen Krankenkasse Versicherter 32-jähriger aus Wuppertal, der von einem Bündnis aus Patientenverbänden, Datenschützern und Ärzteverbänden unterstützt wird.
Welchen Nutzen bringt die elektronische Gesundheitskarte für den Versicherten?
- Einführung eines Passbildes auf der Versichertenkarte
- neue Krankenversichertennummer, die lebenslänglich gültig ist
- Unterstützung für Sehbehinderte mit der Blindenschrift (Kürzel “eGK” rechts unten eingeprägt)
- BSI Zertifikat – Prüfung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
- europäische Krankenversicherungskarte (befindet sich auf der Rückseite) kann bei einer Erkrankung im Ausland in alle EU Staaten sowie Kroatien, Island, Norwegen und der Schweiz problemlos eingesetzt werden
Durch die Einführung eines Fotos auf der Versichertenkarte soll die missbräuchlichen Inanspruchnahme von Leistungen minimiert werden, um die Kosten für alle Versicherten im Rahmen zu halten bzw. zu senken. Die neue elektronische Gesundheitskarte enthält einen Mikroprozessor der wichtige Gesundheitsinformationen durch sichere Verschlüsselungstechniken gegen unberechtigte Zugriffe schützt. Für die Zukunft ist auch eine Speicherung von Arzeneimittel- uns Impfdokumentationen, Nofalldaten sowie der Patientenakte vorgesehen. Die neue Versichertenkarte könnte aber auch den Ablauf der Organspende unterstützen.
Was ist bisher auf dem Chip gespeichert?
- Vorname und Familienname
- Geburtsdatum
- Anschrift
- Versichertennummer
- Versichertenstatus (Mitglied o.mitversicherter Angehöriger)
- Dauer des Leistungsanspruchs
- Bezeichnung der Krankenkasse (Institutionskennzeichen)
Quelle & Bildquelle: Bundesgesundheitsministerium & Kartengrafik: gematik GmbH


